Rechtsprechung
BGH, 23.08.2018 - 3 StR 306/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG
Springmesser als verbotener Gegenstand - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes, §§ ... 154a, 421 Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b WaffG, § 52 Abs. 3 Nr. 1, § 2 Abs. 3 WaffG, § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Ausnahme der Springmesser vom Verbot der Waffen hinsichtlich des unerlaubten Besitzes eines verbotenen Gegenstandes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Ausnahme der Springmesser vom Verbot der Waffen hinsichtlich des unerlaubten Besitzes eines verbotenen Gegenstandes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.12.2016 - 2 StR 522/15
Räuberische Erpressung (unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln als geschütztes …
Auszug aus BGH, 23.08.2018 - 3 StR 306/18
b) Der Schuldspruch war entsprechend zu ändern (zur Tenorierung vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 StR 522/15, juris; Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 StR 115/18, juris). - BGH, 28.05.2018 - 3 StR 115/18
Verhältnis von Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und stationärer Therapie …
Auszug aus BGH, 23.08.2018 - 3 StR 306/18
b) Der Schuldspruch war entsprechend zu ändern (zur Tenorierung vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 StR 522/15, juris; Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 StR 115/18, juris).
- BGH, 11.01.2024 - 3 StR 254/23
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beschränkung der Revision auf …
Das Springmesser stellt nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen gemäß § 2 Abs. 3, Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.1, Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 WaffG einen verbotenen Gegenstand dar (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23. August 2018 - 3 StR 306/18, juris Rn. 3). - BGH, 09.06.2021 - 4 StR 523/20
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …
Die Einziehungsentscheidung hinsichtlich der Munition und der zwei Patronengurte ist schon deswegen aufzuheben, weil die von der Staatsanwaltschaft vor Anklageerhebung vorgenommene Beschränkung der Strafverfolgung hinsichtlich des unerlaubten Besitzes von Munition gemäß § 154a Abs. 1 StPO im vorliegenden Verfahren eine solche Einziehung ausschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2018 - 3 StR 306/18 Rn. 6). - BGH, 02.02.2022 - 4 StR 495/21
Diebstahl eines Fahrzeuges (Konkurrenzen: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Tateinheit, …
Ferner stellt der Senat das Konkurrenzverhältnis im Fall II.6 der Urteilsgründe dahingehend klar, dass das vorsätzliche Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und unerlaubtem Besitz eines verbotenen Gegenstands erfolgte, und fügt die konkrete Bezeichnung "Butterflymesser" hinzu (zur Tenorierung vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 StR 522/15; Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 StR 115/18; Beschluss vom 23. August 2018 - 3 StR 306/18).